Ein Beamtendarlehen ist ein so genannter Konsumenten-kredit, den Sie als kurzfristige Anleihe, aber auch für eine langfristige Finanzierung in Anspruch nehmen können. Das ausgezahlte Darlehen ist nicht zweckgebunden. Sie können es ebenso zur Finanzierung einer Immobilie nutzen.
Diese Form des Darlehens ist nicht nur auf Beamte beschränkt. Auch Mitarbeiter im ÖD oder gleichgestellt und Akademiker können bei einem unkündbaren Arbeitsverhältnis von den Vorteilen profitieren. Es besteht eine Altersobergrenze von achtundfünfzig oder sechzig Jahren, je nach Finanzinstitut. Wenn Sie Beamter auf Lebenszeit sind, können Sie einen solchen Kredit zu günstigen Bedingungen ebenso nutzen, wie der Berufssoldat, der Richter im Bund, der Mitarbeiter im ÖD oder gleichgestellt und der Beamtenanwärter. Niedrige Zinsen und lange Laufzeiten machen einen solchen Kredit besonders attraktiv. Wenn Sie als Akademiker ein solches Darlehen erhalten möchten, müssen Sie seit mindestens fünf Jahren einer akademischen Tätigkeit, beispielsweise als Professor oder Professorin, nachgehen.
Auch Akademiker, die in der freien Wirtschaft tätig sind, zählen zu dem bevorzugten Personenkreis. Für die Gewährung des Kredits muss der Beamte, als auch der Mitarbeiter im ÖD oder gleichgestellt mindestens achtzehn Jahre alt sein, über ein Girokonto verfügen, sowie seinen Wohnsitz in Deutschland haben.
Die Vorteile der Tilgungsaussetzung gegen LV
Bei der Tilgungsaussetzung gegen Lebensver-sicherungen zahlen Sie als Beamter während der Laufzeit des Darlehens nur die Zinsen. Es erfolgt keine direkte Tilgung. Die Laufzeit der LV und die Kreditlaufzeit sind identisch. Neben der Entrichtung der Zinsen für den Kredit zahlen Sie parallel dazu Beiträge in eine Lebensversicherung ein. Mit dem Kapital aus der LV können Sie, nach Beendigung der Laufzeit, das gesamte Darlehen auf einmal tilgen. Die Vorteile der Tilgungsaussetzung gegen LV liegen auf der Hand: Der Beamte hat seine Familie abgesichert, denn, sollte er sterben, muss der Kredit nicht mehr bedient werden, da in der LV, als Hinterbliebenenschutz, eine Absicherung für den Todesfall enthalten ist.