Die Grundidee hinter dem Forwarddarlehen
Mit einem Forwarddarlehen lässt sich schon heute eine Zinssicherheit für ein Darlehen gewinnen, das erst in wenigen Monaten oder Jahren in Anspruch genommen wird. Die so genannte Forward-Periode zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung des Darlehens kann bis zu 60 Monate betragen und bietet einen Zinsvorteil im Rahmen der aktuell von einem Kreditinstitut gewährten Konditionen. Um diese Zinssicherheit im Rahmen einer Anschlussfinanzierung zu gewinnen, ist ein geringer Zinsaufschlag zu zahlen, der je nach Entwicklungen des Kreditmarktes jedoch deutlich günstiger daherkommen kann als der Abschluss eines völlig neuen Darlehens zu tagesaktuellen Zinskonditionen in der Zukunft.
Auch die Dauer der Forward-Periode spielt in den Zinssatz der Anschlussfinanzierung mit ein, schließlich ist eine Zinsbindung für wenige Monate für das Kreditinstitut weniger risikobehaftet als für wenige Jahre.
Den Zinsvorteil für Ihre Anschlussfinanzierung nutzen
Möchten auch Sie eine Zinssicherheit gewinnen und für eine Anschlussfinanzierung aktuell günstige Konditionen sichern? Dann ist das Forwarddarlehen mit seiner Zinsbindung über mehrere Jahre hinweg die richtige Wahl. Gerade bei höheren Tilgungssummen kommt die Zinssicherheit besonders stark zum Tragen, da Abweichungen im Zinssatz mit steigender Kreditsumme größere Unterschiede mit sich bringen. Entdecken also auch Sie die Vorteile der Zinsbindung, wobei viele Kreditinstitute mittlerweile sogar die Kosten bei einem Wechsel des Kreditanbieters anteilig übernehmen.
Konditionsrechner
Eine Baufinanzierung ist eine finanzielle Herausforderung, bei der Kreditnehmer möglichst lange von ihren günstigen Tilgungskonditionen profitieren möchte.
Bei einem klassischen Baukredit mit einer Tilgung über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte endet die ursprünglich vereinbarte Zinsbindung nach Empfinden vieler Kreditnehmer zu schnell - häufig besteht daher der Wunsch, den aktuell laufenden Baukredit im Rahmen einer Anschlussfinanzierung zu verlängern und hierdurch weiterhin auf die gewohnten Zinskonditionen vertrauen zu können.
Ein Forwarddarlehen wird hierfür von zahlreichen Kreditinstituten als Alternative für laufende Baufinan-zierungen angeboten, mit denen die gewünschte Zinssicherheit entsteht und die einen Zinsvorteil über einen längeren Zeitraum hinweg gewährt.
Viele Eltern sind klug beraten, ihr Haus ihren Kindern schon zu Lebzeiten zu verschenken, denn so ersparen sie ihnen unter Umständen die Zahlung der Erbschaftssteuer. Im Grundbuch Abteilung II werden alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks eingetragen und vermerkt. Denn meist haben die Besitzer des Hauses ja gar nicht das Bestreben, aus der Immobilie auszuziehen, sondern verknüpfen die Schenkung mit einem lebenslangen Wohnrecht. Diese Regelung wird dann im Grundbuch Abteilung II verzeichnet. "Lebenslanges Wohnrecht" bedeutet also, dass die betreffenden Personen bis zu ihrem Lebensende in der bestimmten Wohnung oder dem Haus leben dürfen, wobei das Wohnrecht an die jeweilige Immobilie gebunden ist.
Selbst wenn sich Kinder und Eltern ausgezeichnet verstehen, sollte auf jeden Fall ein Vertrag geschlossen werden, denn sollte beispielsweise eines der Kinder in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder gar insolvent werden, kann der Verkauf der Immobilie schnell zur Diskussion stehen. Genau aus diesem Grunde sollte das lebenslange Wohnrecht in das Grundbuch Abteilung II eingetragen werden, um bei Auseinandersetzungen oder auch bei einem Eigentümerwechsel auf jeden Fall zu garantieren, dass die Eltern in dem Haus oder der Wohnung wohnen bleiben können.
Welche Pflichten und Rechte haben nun die Eltern bei einem lebenslangen Wohnrecht?
Die gesetzliche Grundlage für eine solche Vereinbarungfindet sich in § 1093 des Bürgerlichen Gesetzbuches, die den Wohnberechtigten beispielsweise die Aufnahme von Pflegepersonal oder Familienmitgliedern erlaubt. Diese Regelung erstreckt sich auch auf nichteheliche Lebensgemeinschaften, die auch den Partner in das lebenslange Wohnrecht mit einbeziehen kann. Auch sollte schon vorher bestimmt werden, ob eine finanzielle Belastung des Hauses durch die Kinder (Hypothek!) erfolgen kann. Sollte lediglich für die Teilnutzung der Immobilie ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart worden sein, so darf beispielsweise die Heizung mit genutzt werden. Wenn ein Kind die Räume der Eltern besichtigen möchte, dann muss es dies im Vorfeld mit ihnen vereinbaren, der Sohn oder die Tochter haben dabei jedoch als Eigentümer keinen juristischen Anspruch auf Besichtigung.
Die Eltern, als Wohnberechtigte, müssen sowohl für eventuelle Reparaturen aufkommen als auch die Heizungs- und Stromkosten zahlen. Lediglich bei außergewöhnlichen Sanierungsarbeiten werden die Kinder zur Kasse gebeten. Der Eintrag ins Grundbuch Abteilung II garantiert ebenfalls, dass bei einem Hausverkauf auch der neue Eigentümer das lebenslange Wohnrecht akzeptieren muss, da nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich sind. Werden jedoch die Eltern pflegebedürftig und müssen daher in ein Heim umziehen, können sie von ihrem lebenslangen Wohnrecht nicht mehr profitieren.
Ein Beamtendarlehen ist ein so genannter Konsumenten-kredit, den Sie als kurzfristige Anleihe, aber auch für eine langfristige Finanzierung in Anspruch nehmen können. Das ausgezahlte Darlehen ist nicht zweckgebunden. Sie können es ebenso zur Finanzierung einer Immobilie nutzen.
Diese Form des Darlehens ist nicht nur auf Beamte beschränkt. Auch Mitarbeiter im ÖD oder gleichgestellt und Akademiker können bei einem unkündbaren Arbeitsverhältnis von den Vorteilen profitieren. Es besteht eine Altersobergrenze von achtundfünfzig oder sechzig Jahren, je nach Finanzinstitut. Wenn Sie Beamter auf Lebenszeit sind, können Sie einen solchen Kredit zu günstigen Bedingungen ebenso nutzen, wie der Berufssoldat, der Richter im Bund, der Mitarbeiter im ÖD oder gleichgestellt und der Beamtenanwärter. Niedrige Zinsen und lange Laufzeiten machen einen solchen Kredit besonders attraktiv. Wenn Sie als Akademiker ein solches Darlehen erhalten möchten, müssen Sie seit mindestens fünf Jahren einer akademischen Tätigkeit, beispielsweise als Professor oder Professorin, nachgehen.
Auch Akademiker, die in der freien Wirtschaft tätig sind, zählen zu dem bevorzugten Personenkreis. Für die Gewährung des Kredits muss der Beamte, als auch der Mitarbeiter im ÖD oder gleichgestellt mindestens achtzehn Jahre alt sein, über ein Girokonto verfügen, sowie seinen Wohnsitz in Deutschland haben.
Die Vorteile der Tilgungsaussetzung gegen LV
Bei der Tilgungsaussetzung gegen Lebensver-sicherungen zahlen Sie als Beamter während der Laufzeit des Darlehens nur die Zinsen. Es erfolgt keine direkte Tilgung. Die Laufzeit der LV und die Kreditlaufzeit sind identisch. Neben der Entrichtung der Zinsen für den Kredit zahlen Sie parallel dazu Beiträge in eine Lebensversicherung ein. Mit dem Kapital aus der LV können Sie, nach Beendigung der Laufzeit, das gesamte Darlehen auf einmal tilgen. Die Vorteile der Tilgungsaussetzung gegen LV liegen auf der Hand: Der Beamte hat seine Familie abgesichert, denn, sollte er sterben, muss der Kredit nicht mehr bedient werden, da in der LV, als Hinterbliebenenschutz, eine Absicherung für den Todesfall enthalten ist.